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In ihrer Stempelstudie der Bronzemünzen des Ptolemaios II wurden Bronzemünzen mit dem Beizeichen "Gallisches Schild" erfaßt, die das das Monogramm Σ tragen. Es gibt aber auch Bronzemünzen dieses Typs, auf denen sich das Monogramm nicht befindet. In ihrer Stempelstudie unterscheiden D. Wolf/C. Lorber, a.a.O. die Münzen alexandrischen Stils und die Münzen westlichen Stils. D. Wolf/C. Lorber, a.a.O. weisen beide Münzserien, obwohl sie als Emittenten Ptolemaios II nennen, sizilischen Münzstätten zu. Dafür machen sie die Münztechnik, das metrologische System, die Monogramme und die Ähnlichkeit mit Bronzemünzen Hierons II geltend. Die Münzen können im Zuge einer Intervention des Ptolemaios II zugunsten Hierons II ausgegeben worden sein. Die vorliegende Münze gehört zu der Gruppe 1 "alexandrischen Stils"; eine Münze der Gruppe 2 "westlichen Stils" findet sich unter G.61.88.
Ptolemaier
Gewichtstandard, Nominalsystem, Chronolgie
Ptolemaios I (323-283 v. Chr.) hat das Währungssystem von Alexander III zunächst übernommen, dann aber schrittweise reformiert: Reduzierung des Gewichts der Tetradrachme zuerst ab 310 v. Chr. von 17,2 g auf 15,7 g, schließlich ab 300 oder - nach einer neueren Auffassung - ab 294 v.Chr. auf 14,25 g. Die Drachme, die allerdings nur in geringem Umfang geprägt wurde, hatte ein Gewicht von 3,56 g. An die Stelle des Gold-Distaters von Alexander III trat eine Goldmünze im Gewicht von 17,80 g (= 5 mal 3,56 g). Für das tägliche Geschäft und den ägyptischen Binnenmarkt wurden Bronzemünzen in 5 Nominalen zu 24 g, 16 g, 8 g, 4 g und 2 g ausgegeben. Die Wertverhältnisse waren festgelegt: 1 Gold-Pentadrachme = 15 Tetradrachmen = 60 Drachmen = 360 Bronze-Obole = 720 Tetrachalkoi.
Unter Ptolemaios II (285-246 v. Chr.) wurde um 281 v. Chr. das Währungssystem weiter entwickelt: es wurden Gold-Oktodrachmen à 28,5 g mit der Bezeichnung\"Mnaeion" oder Mine, d.h. im Wert von 100 Silber-Drachmen, ausgegeben. Neben die weiter geprägten Tetradrachmen traten Silber-Dekadrachmen à 35,5 g, später auch Doppel-Dekadrachmen. Vor allem wurde das Bronzegeld revolutioniert. Mit einer neuen Prägetechnik wurden Stücke im Gewicht von rd. 96 g, 72 g, 48 g, 36 g, 24 g und weitere Unternominale hergestellt. Heute ist strittig, ob sie zu einem einheitlichen oder - was wahrscheinlicher ist - zu historisch getrennten Nominalsystemen gehören und ob das 72 g schwere Stück als 4-Obol-Stück oder - was neuerdings überzeugend dargelegt worden ist - als Drachme zu verstehen ist.
Im weiteren Verlauf des 3. Jh. v. Chr. entwickelten sich im ptolemaischen Reich zwei getrennte Währungsgebiete: der Binnenmarkt mit dem Bronzegeld und der Außenhandel (einschl. Bezahlung der Söldner) mit dem Silber- und Goldgeld. Ende des 3. Jh. v. Chr. wurde das Rechnungswesen für das Bronzegeld auf das Dezimalsystem umgestellt und den Bronzemünzen neue Werteinheiten ( 1 Bronze-Obol = 10 Bronze-Einheiten) zugewiesen. Im Zuge dieser Reform wurde die für das Silbergeld übliche Bezeichnung "Drachme" auf die kleinste Bronze-Einheit übernommen. Da zudem die Rechnungswerte - wie in der althistorischen Literatur vielfach angenommen wird - schrittweise von 60 über 240, schließlich auf 480 erhöht wurden, ergeben sich trotz vieler Informationen aus den überlieferten Papyri erhebliche Schwierigkeiten, die Reformen des 3. und 2. Jh. v. Chr. zu verstehen. Dies gilt insbesondere für die Frage, ob die Erhöhung der Rechnungswerte für Bronze (sog. Bronzestandard) als erste Inflation in der Währungsgeschichte zu interpretieren ist, was aber aus numismatischer Sicht neuerdings abgelehnt wird. Da die Preise in Silber stabil blieben, müßte eine partielle, allein den Binnenmarkt treffende Inflation angenommen werden, was den letzten ptolemäishcen Bronzeserien aber nicht zu entnehmen ist. Besondere Bedeutung kommt daher den unter Kleopatra VII (51-30 v. Chr.) ausgegebenen Bronzemünzen zu, die erstmals Wertzeichen tragen: M (40) und Π (80).
Ptolemaios I hatte für das Silbergeld ab 319 v. Chr. mit dem Kopf Alexanders in der Elefantenhaube ein neues Bild für die Vs. und ab 312 v. Chr. mit der Athena Alkidemos ein neues Bild für die Rs. der Tetradrachmen eingeführt. Nach der Annahme des Königstitels im Jahr 305 v. Chr.) setzte er ab 300 oder - nach einer neueren Auffassung - ab 294 v. Chr. sein eigenes Porträt auf die Gold- und Silbermünzen. Dieses Portät wurde - von meist ausserhalb Aegyptens ausgegebenen Sonderprägungen für einzelne Herrscher und ihre Gattinnen abgesehen - während der ganzen ptolemäischen Herrschaft beibehalten. Der Kopf des "Zeus Ammon" und das Bild "Adler auf Blitz" finden sich auf der jeweils schwersten Bronzemünze innerhalb der verschiedenen vom 3.bis zum 1. Jh. v. Chr. ausgegebenen 9 Serien von Bronzemünzen; diese Münzbilder wurden trotz der Währungsreformen, insbesondere auch der Reduzierung des Gewichts und dem Zusatz von Blei, beibehalten.
Literatur: J.N. Svoronos, Die Münzen der Ptolemaier, Athen 1904-08; C. Lober, Coins of the Ptolemaic Empire Part I, Ptolemy I through Ptolemy IV, New York 2018; H.-C. Noeske, Die Münzen der Ptolemäer, Frankfurt 2000; G.Le Rider/F.Callatay, Les Séleucides et les Ptolemées, Rocher 2005; R.A. Hazzard, Ptolemaic Coins, Toronto 1995; S. von Reden, Money in Ptolemaic Egypt, Cambridge 2007; C. Lorber, A revised chronology for the coinage of Ptolemaic I, NC 165(2005)45-64; C. Lorber, Dating the Portrait Coinage of Ptolemy I, AJN 24(2012)33-44; C. Lorber, Large Ptolemaic bronzes in third-century Egyptian hoards, AJN 12(2000) 67-92; Th. Faucher/C.Lorber, Bronze Coinage of Ptolemaic Egypt in the Second Century BC, AJN(2010) 35-80 (aktueller Literatur- und Fundüberblick zur Bronzeprägung); R. Pincok, Are there Denominational Indicators on Ptolemaic Bronze Coins? NC 172(2012)35-46; zu der ptolemäischen Bankpraxis, der Buchführung in Bronzgeld, der Behandlung von Gold- und Silbergeld sowie dem Wertverhältnis unter den Münzmetallen um 138 v. Chr. vgl. K.Maresch, Ptolemäische Bankpapyri aus dem Herakleopolites, Paderborn 2012; zu dem Wertverhältnis von Gold:Silber:Bronze in der Antike und zu der Rechtsnatur des griechischen und römischen Geldes vgl. G. Bransbourg, Fides et Pecunia Numerata,Part IIThe Currencies of Roman Republic, AJN 25(2013)179-242;