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alt: R.28.0463
Marc Aurel und Lucius Verus
Mark Aurel (191-180 n.Chr.), Lucius Verus (161-169 n. Chr.), Commodus(180-192 n. Chr.) : Metrologie, Grundlagen und Rechtsnatur des römischen Geldes.
Die Kontroverse über den Feingehalt des Denars setzte sich auch hinsichtlich der unter Marcus Aurelius und Commodus ausgegebenen Münzen fort. Nach D.R. Walker folgte der Reduktion des Feingehalts zwischen 166 bis 170 n. Chr. eine Periode der Erhöhung, um danach erneut abzusinken; in der anschließenden Regierungszeit des Commodus soll dann der Feingehalt zweimal, am Anfang und am Ende seiner Regentschaft, reduziert worden sein. Demgegenüber bleibt nach K.Butcher/M. Ponting der Silbergehalt des Denars in dieser Zeit auf dem unter Antoninus Pius festgesetzten Niveau unverändert, um erst unter Septimius Severus markant abzusinken. Insgesamt ist aber unter allen bisher durchgeführten metallurgischen Analysen unstrittig, daß in der Zeit von Augustus bis Commodus, also in den ersten beiden Jahrhunderten n. Chr., der Aureus an Gewicht verloren hat und daß der Silbergehalt des Denars mehrfach reduziert wurde.
Daraus ergibt( sich die Frage, welche Konsequenzen die Verringerung der Substanz der Münzen auf die Preisentwicklung, die Volkswirtschaft und die Staatsfinanzen hatte. In der über diese Fragen seit dem 19. Jahrhundert geführten Diskussion wurden unterschiedliche Auffassungen vertreten, die maßgeblich wiederum davon abhingen, von welchen Grundlagen und von welcher Rechtsnatur des römischen Geldes jeweils ausgegangen wurde. Auch der generelle Unterschied in der Beurteilung der antiken Wirtschaft – zwischen den sog. Modernisten und den sog. Primitivisten – spielte dabei eine Rolle. Nach den währungspolitischen Erfahrungen des 19. Jahrhunderts war es nahe liegend, als Grundlage der römischen Währung den Metallwert der Münzen anzusehen und dann entweder von Gold (Gold-Standard) oder von Gold und Silber (bimetallisches Währungssystem) oder von Gold, Silber und Bronze (trimetallisches Währungssystem) als Basismetallwert auszugehen. Die insgesamt erhebliche Reduktion des Metallwerts innerhalb der erste zwei Jahrhunderte n. Chr. musste nach dieser „metallistischen“ Auffassung Konsequenzen haben, zum einen auf das Vertrauen der Bevölkerung in die Währung, zum anderen auf die Preisentwicklung und zum dritten auf die Staatsfinanzen. Die Auffassung, daß die Krise des römischen Reichs schon im 2. Jahrhundert n. Chr. einsetzte, geht auch auf diese metallistische Auffassung zurück.
Demgegenüber sieht eine zweite Auffassung nicht den Metallwert, sondern den staatlich garantierten Nennwert als Wesen des römischen Geldes im 1. und 2. Jahrhundert n. Chr. an. Diese Nennwert-Theorie oder „nominalistische“ Auffassung fragt, wie die römischen Autoren und die römische Bevölkerung die Rechtsnatur des Geldes eingeschätzt haben. Dabei wir daran erinnert, daß schon Aristoteles in dem staatlichen Stempel das Charakteristikum der Münze gesehen und auf die Verwandtschaft der Worte “Nomisma“ (Münze) und „Nomos“ (Gesetz, Satzung, Übereinkunft) hingewiesen hat (Nikomachische Ethik Buch V,8). Der römische Jurist Gaius (Institutiones 1,119,122) führte um 160 n. Chr, aus, daß das Geld seine Kaufkraft nicht aus dem Gewicht, sondern aus der Zahl der Münzen erhalte. In der römischen Praxis der Kaiserzeit wurde Geld nicht gewogen, sondern gezählt. Nach der in severischer Zeit entstandenen Kommentierung des Paulus (1.XXXIII ad Edictum, Digesten 18.1.1.) bestimmten erstens das besondere, allgemein geschätzte Material ( electa materia, publica ac perpetua aestimation), zweitens vor allem die staatliche Prägung ( forma publica percussa) das Wesen des Geldes.
Dementsprechend löst sich in einer Vielzahl von Regelungen des römischen Obligationen- und Sachenrecht die Sacheigenschaft der Münze zugunsten ihrer Werteigenschaft auf. Über den Corpus Juris Civilis haben diese Regelungen im wesentlichen Eingang in das heutige deutsche Bürgerliche Gesetzbuch gefunden. Flankiert wurde diese zivilrechtliche Natur der Münze durch das römische Strafrecht, das Münzfälschung und Manipulationen im Münzamt unter strenge Strafen stellte. Ebenso wichtig war der verfassungs- und verwaltungsrechtliche Rahmen der Münzprägung, für die die kaiserliche Verwaltung und der Senat verantwortlich waren. Vor diesem Hintergrund wird die Frage gestellt, ob die römische Bevölkerung die Gewichts- und Gehaltsreduktionen in dem 1. und 2. Jahrhundert n. Chr. überhaupt bemerkt hat, da die staatlichen Institutionen intakt waren, Aureus und Denar über Generationen stabil blieben, die früher ausgegebenen Münzen weiter im Umlauf waren und Abnutzungen durch den Umlauf oder Gewichtsschwankungen aufgrund der al-marco-Prägung schon seit jeher bestanden. Die Grundlagen des Geldes wurden danach erst im 3. Jahrhundert n. Chr. erschüttert, als das Gewicht und der Feingehalt der Münzen verfielen und die staatlichen Institutionen sich durch Bürgerkriege, Niederlagen und Wirtschaftskrisen auflösten.
Literatur: H. Mattingly, Coins of the Roman Empire in the British Museum, Bd.IV. Antoninus Pius to Commodus, 1940; L.M. Yarrow, Antonine Coinage, in W.E. Metcalf, The Oxford Handbook of Greek and Roman Coinage, 2012,422-452; D.R. Walker, The Metrology of Roman Silver Coinage, Part.II, from Nerva to Commodus, BAR Supp.ser.22, Oxford 1977; K.Butcher/M. Ponting, The Beginning of the End? The Denarius in the Second Century, NC 172(2012)63-83;R. Wolters, Nummi Signati, München 1999, 341-410; K. Hasler, Studien zu Wesen und Wert des Geldes in der römsichen Kaiserzeit von Augustus bis Severus Alexander, Bochum 1980; D. Bellinger, Die römische Geldillusion - Gold, Silber oder Kaiser, Die Bank 3/1986144-149;C. Howgego, Geld in der Antiken Welt, Darmstadt 2001,132-162; G. Bransbourg, Fides et Pecunia Numerata, Part.II: The Currencies of the Roman Republic, AJN 25(2013)179-242; J. van Heesch, Some Thoughts on the value of the Roman aureus, Numismatische Zeitschrift, 126. Band, 2020, 265-281.
Lucius Verus161 n. Chr. |
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Inventory no |
R.28.0039 |
Obverse |
IMP L AVREL VERVS AVG. Kopf des Lucius Verus barhäuptig n.r. |
Reverse |
PROV DEOR TR P COS II. Providentia, n. l. stehend, mit Globus und Füllhorn |
Class/status |
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Date |
161 n. Chr. |
Denomination |
Denarius (ANT) |
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Production |
Mint |
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Region |
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Country |
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Publications |
RIC III (Marcus Aurelius) 463 |
Web Portals |
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Item |
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Department |
Antiquity, Roman Imperial period |
Provenance |
Altbestand |
Object number |
ID142 |